Unbeteiligte Personen - Auch in Fahrzeugen

Das Problem

Bisher war es so, dass die EASA Regeln nichts Konkretes ausgesagt haben, um die Gefahr, welche von Drohnen auf Fahrzeuge am Boden ausgeht, zu reduzieren. Das Luftfahrt-Bundesamt hat in der A1/A3 Schulung beigebracht, dass auch Personen in Fahrzeugen als unbeteiligte Dritte zu sehen sind.Die Auswirkungen dieser Sichtweise auf die Praxis hat sich dann schnell gezeigt und wurde oft in Foren etc. kontrovers diskutiert: man konnte dann kaum noch professionell in der Nähe von Straßen fliegen, wenn man es ganz eng gesehen hat.Deshalb wurden jetzt von der EASA - Best Practices herausgegeben, welche dazu dienen sollen, den Piloten einen Leitfaden an die Hand zu geben, wie sie mit solchen Situationen in Zukunft umgehen sollen.

Technische Details

  • Fluggerät:

    DJI Matrice 4T / 4E

  • Startgewicht:

    1219 g

  • Abmessungen:

    Gefaltet: 260,6 × 113,7 × 138,4 mm (L × B × H) Ausgefaltet: 307,0 × 387,5 × 149,5 mm (L × B × H)

  • Max. Steiggeschwindigkeit:

    10 m/s 6 m/s (mit Zubehör)

  • Max. Sinkgeschwindigkeit:

    8 m/s 6 m/s (mit Zubehör)

  • Horizontale Höchstgeschwindigkeit:

    21 m/s vorwärts fliegend 18 m/s rückwärts fliegend 19 m/s seitwärts fliegend

  • Fluggerät:

    DJI Mavic 4 Pro

  • Startgewicht:

    1490g

  • Abmessungen:

  • Max. Steiggeschwindigkeit:

  • Max. Sinkgeschwindigkeit:

  • Horizontale Höchstgeschwindigkeit:

  • Fluggerät:

    DJI Neo

  • Startgewicht:

    135 g

  • Abmessungen:

    130×157×48.5 mm (L×W×H)

  • Max. Steiggeschwindigkeit:

    0.5 m/s (Cine mode) 2 m/s (Normal mode) 3 m/s (Sport mode)

  • Max. Sinkgeschwindigkeit:

    0.5 m/s (Cine mode) 2 m/s (Normal mode) 2 m/s (Sport mode)

  • Horizontale Höchstgeschwindigkeit:

    6 m/s (Normal mode) 8 m/s (Sport mode) 16 m/s (Manual mode)

Achtung, Drohnenpiloten! Diese Richtlinien sind hilfreiche Tipps auf Basis von Erfahrungen, aber sie sind nicht rechtlich bindend. Sie ersetzen nicht die offiziellen Drohnengesetze, und auch nicht die schon vorhandenen Geozonen, wo schon vieles geregelt ist. Sie dienen nur dazu, uns das Fliegen zu erleichtern und uns zu helfen, sicherer zu fliegen.

Die Lösung - man unterscheidet nach der Infrastruktur

Eins vorweg: die EASA hat festgelegt, dass Menschen, welche nicht von einer Fahrzeughülle geschützt sind, als unbeteiligte, dritte Personen gesehen werden müssen und somit die bekannten Abstände und Regeln gelten.

Ergo sind Personen innerhalb eines geschlossenen Fahrzeug nicht als unbeteiligte Dritte zu sehen 👍🏻.

Um aber nicht jedesmal danach gucken zu müssen, welche Fahrzeugarten nun auf der Straße vorhanden sind, empfiehlt die EASA nach der Infrastruktur zu unterscheiden. Und zwar nach Autobahnen (übersetzt, Original: Highways) und sonstigen Straßen.

Weiterhin werden innerhalb dieser beiden Sektoren noch nach der Betriebskategorie unterschieden, also zwischen A1, A2 und A3.

Und nun zu den konkreten Empfehlungen für Autobahnen und sonstigen Straßen.

Autobahnen - das sollte man beachten

Hier mal eine schöne Tabelle, mit der Du sehen kannst, was in der jeweiligen Betriebskategorie gilt.

Autobahnen - das sollte man beachten

Bedingungen

A1

A2

A3

Überflug erlaubt?

🟢 🟢 🔴

Hovern (schweben) erlaubt?

🔴 🔴

Längere Flüge über oder entlang der Infrastruktur?

🔴 🔴

20m Mindesthöhe

🟢 🟢

Jederzeit uneingeschränkte Sicht auf die Drohne

🟢 🟢

Keine Ablenkung der Fahrer durch Banner, auffällige Lichter, etc.

🟢 🟢

Keine Fahrzeuge während des Überflugs vorhanden

🔴 🟢

🟢 = ja, oder muss beachtet werden 🔴 = nein, oder muss nicht beachtet werden

Hinweis: in A3 darfst Du das gar nichts machen.

Das gilt bei anderen Straßen

Auch hier haben wir eine nette Tabelle für dich zusammengestellt.

Das gilt bei anderen Straßen

Bedingungen

A1

A2

A3

Überflug erlaubt?

🟢 🟢 🟢

Hovern (schweben) erlaubt?

🔴 🔴 🔴

Längere Flüge über oder entlang der Infrastruktur?

🔴 🔴 🔴

20m Mindesthöhe

🟢 🟢 🟢

Jederzeit uneingeschränkte Sicht auf die Drohne

🟢 🟢 🟢

Keine Ablenkung der Fahrer durch Banner, auffällige Lichter, etc.

🟢 🟢 🟢

Keine Fahrzeuge während des Überflugs vorhanden

🟢 🟢 🟢

🟢 = ja, oder muss beachtet werden 🔴 = nein, oder muss nicht beachtet werden

Du siehst sofort, dass bei sonstigen Straßen deutlich mehr geht, vor allem in der A3 Kategorie. Es dürfen sich aber nie unbeteiligte Personen in Fahrzeugen während der Überquerung in der Nähe befinden.

Fazit und ein wichtiger Hinweis ⚠️

Grundsätzlich gilt natürlich, dass Du mit deiner Drohne den Verkehr niemals stören oder gefährden darfst. Operierst Du in der Nähe, gilt auch grundsätzlich die 1:1 Regel. Auf unbeteiligte Personen in Fahrzeugen ist stets zu achten.

Mit diesen Empfehlungen hat die EASA eine schöne Leitlinie geschaffen, welche zum einen das Risiko einer entsprechenden Mission reduziert und gleichzeitig aber auch klare Handlungsempfehlungen gibt.

Nun liegt es an den Ländern, es im Rahmen von Geozonen zu berücksichtigen.

⚠️ In Deutschland haben wir schon entsprechende Geozonen eingeführt. Im [§21h LuftVO] heisst es so schön:

(3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig…

5. über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen,

a) wenn im Fall eines Überflugs von Bundesfernstraßen oder Bahnanlagen der Betrieb in der „speziellen“ Kategorie stattfindet und die besonderen Gefahren des Überflugs von Bundesfernstraßen oder Bahnanlagen innerhalb der Risikobewertung nach Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ausreichend berücksichtigt wurden,

b) wenn die zuständige Stelle oder der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat,

c) wenn die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter ist oder

d) wenn im Fall eines Überflugs von Bundeswasserstraßen das Fluggerät mindestens 100 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird, lediglich eine Querung auf dem kürzesten Weg erfolgt und keine Schiffe und keine Schifffahrtsanlagen, insbesondere Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke und Liegestellen, überflogen werden

Hierzulande ist es schon klar geregelt wie man sich bei Bundesfernstraßen zu verhalten hat. Bei sonstigen Straßen ist es noch nicht so klar geregelt, daher empfehlen wir die hier beschriebenen Verhaltensweise im Sinne von Good Airmanship zu beachten.

Was hältst Du von diesen Leitlinien? Wirst Du dich daran halten oder hältst Du sie für vollkommenen quatsch?

Lass es uns wissen und diskutiere mit uns und anderen Drohnenpiloten in unserem exklusiven Forum, dem Copteruni Campus

Über den Autor: Jan Evers

Jan Evers ist ein herausragender Personal Coach im Online-Kursbereich und ein anerkannter Experte auf seinem Gebiet. Mit einem Master of Science in Elektrotechnik verfügt er über umfangreiches technisches Wissen. In den letzten 10 Jahren hat Jan Drohnen nicht nur konstruiert und programmiert, sondern auch erfolgreich in großen Filmproduktionen wie "Deutschland von Oben" und verschiedenen Tatort-Folgen eingesetzt. Als aktiver Airline Pilot bringt er zudem wertvolles Fachwissen aus der professionellen Luftfahrt mit. Seine Erfahrung als Ausbilder für Airline-Piloten an einer renommierten Flugschule qualifiziert ihn besonders dafür, Lerninhalte effektiv und verständlich zu vermitteln. Jan Evers vereint Leidenschaft für Drohnen und Luftfahrt, was ihn zu einem exzellenten Coach und Mentor macht.

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A2-Schein: Warum du deine niederländische (NLD) Lizenz jetzt in eine deutsche (DEU) umwandeln solltest

Erinnerst du dich an die Zeit, als du deinen A2-Drohnenführerschein gemacht hast? Für viele Drohnenpiloten in Deutschland führte der Weg damals digital über die Grenze. Der „Holland-Schein“ (oft über den RDW abgewickelt) war in Foren und Facebook-Gruppen der absolute Geheimtipp: Er war billig, die Hürden waren niedrig und man hatte das begehrte EASA-Fernpilotenzeugnis schnell in der Tasche.

Rechtlich war und ist das absolut in Ordnung. Du darfst damit in der gesamten EU fliegen. Doch die Praxis hat gezeigt: Das Papier ist das eine, das Gefühl dabei das andere. Immer mehr Piloten merken, dass die „Abkürzung über Holland“ langfristig zwei gravierende Nachteile mit sich bringt: Ein Image-Problem bei Kontrollen und eklatante Wissenslücken, die beim Fliegen für Unsicherheit sorgen.

In diesem Artikel zeigen wir dir, warum jetzt der perfekte Zeitpunkt ist, dieses Kapitel zu schließen und dir kostenlos das deutsche LBA-Zertifikat zu holen – und das sogar ganz ohne erneute Prüfung.

Das „NLD-Stigma“: Warum die ausländische Lizenz für Erklärungsnot sorgt

Stell dir folgendes Szenario vor: Du hast einen gewerblichen Auftrag oder fliegst privat an einer schönen, aber belebten Location. Das Ordnungsamt, die Polizei oder ein kritischer Kunde kommt auf dich zu und bittet um deine Papiere. Du bist entspannt, denn du hast ja deinen Schein.

Du zeigst dein Fernpilotenzeugnis vor. Der Beamte schaut auf die Karte, sieht deine deutsche Adresse, sieht deinen deutschen Personalausweis – und dann fällt sein Blick oben rechts auf das Länderkürzel: NLD.

Die Fragen lassen meist nicht lange auf sich warten:

  • „Wohnen Sie nicht hier? Warum haben Sie eine Lizenz aus den Niederlanden?“
  • „Gilt das hier überhaupt? Wollten Sie die strengen deutschen Prüfungen umgehen?“

Plötzlich bist du in der Defensive. Anstatt als professioneller Pilot wahrgenommen zu werden, musst du dich rechtfertigen. Du erklärst EASA-Recht, EU-Harmonisierung und Bürokratie. Das „gute Gefühl“ ist weg. Es haftet dir – völlig zu Unrecht, aber dennoch spürbar – der Makel an, den „leichten Weg“ gewählt zu haben.

Ein Fernpilotenzeugnis mit dem Kürzel DEU und dem Logo des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) hingegen ist eine klare Ansage. Es signalisiert: Ich kenne die Regeln hier. Ich bin ein geprüfter Pilot nach deutschen Standards. Es schafft sofortiges Vertrauen und beendet Diskussionen, bevor sie entstehen.

Hand aufs Herz: Wie sicher fühlst du dich wirklich am Stick?

Kommen wir zum zweiten, vielleicht noch wichtigeren Punkt: Die Qualität deiner Ausbildung. Seien wir ehrlich – viele der damaligen Online-Kurse aus dem Ausland waren didaktisch schwach. Oft handelte es sich um "PDF-Wüsten" oder einfache Klick-Strecken. Man hat den Schein zwar bekommen, aber das tiefe Verständnis blieb oft auf der Strecke.

Wenn du heute an eine komplexe Flugsituation denkst – zum Beispiel das Fliegen im Langsammodus nahe an unbeteiligten Personen (1:1 Regel vs. 30-Meter-Abstand) – fühlst du dich dann zu 100 % sattelfest?

Hier liegt der Unterschied zur Copteruni: Wir wollen nicht, dass du einfach nur ein Papier hast. Wir wollen, dass du sicher fliegst. Unsere Auffrischung schließt genau die Wissenslücken, die billige Schnellkurse hinterlassen haben. Wir erklären dir die Zusammenhänge verständlich, praxisnah und fundiert.

Die Aktion: Tausche NLD gegen DEU – ohne Prüfung!

Wir machen es dir so einfach wie möglich. Aktuell bieten wir unsere vollständige A2-Auffrischungsschulung kostenlos an.

Das Beste daran: Solange deine aktuelle Lizenz noch gültig ist, musst du keine neue Prüfung ablegen. Es reicht, wenn du unsere Auffrischungsschulung absolvierst.

Das bedeutet für dich:

  1. Deutsches Zertifikat: Nach der Schulung melden wir deine Teilnahme. Du erhältst eine neue Lizenz direkt vom LBA – mit DEU-Kürzel.
  2. Volle Laufzeit: Deine Lizenz wird neu erteilt. Die 5-Jahres-Gültigkeit beginnt ab dem Tag der Auffrischung komplett von vorn.
  3. Kein Prüfungsstress: Du genießt einfach den Kurs, frischst dein Wissen auf und erhältst deine Lizenz.

Kostenübersicht: Dein Deal bis zum 17.02.2026

Transparenz ist uns wichtig. Hier ist genau aufgeschlüsselt, was dich erwartet, wenn du dich jetzt anmeldest:

  • Auffrischungsschulung bei Copteruni: 0,00 € (Aktuell geschenkt!)
  • Ausstellungsgebühr beim LBA: 15,00 € (Hinweis: Diese Verwaltungsgebühr geht direkt an das Amt für das Ausstellen des neuen PDF-Dokuments.)

Der Lifetime-Schutz: Nie wieder für Schulungen zahlen

Willst du das Thema „Kosten für Lizenzverlängerung“ ein für alle Mal abhaken? Du kannst optional für einmalig 29€ unseren Lifetime-Schutz dazu buchen.

Das Prinzip ist simpel: Du zahlst jetzt einmalig 29 € und kannst deine A2-Lizenz in Zukunft alle 5 Jahre kostenlos bei uns auffrischen. Ein Leben lang. Egal, wie oft du verlängern musst.

Achtung: Deadline 17.02.2026 – Danach wird es teurer

Warum du nicht warten solltest? Weil unsere Gratis-Aktion für den Basiskurs ein Ablaufdatum hat. Am 17.02.2026 endet das Angebot.

Ab dem 18.02.2026 stellen wir unser Modell um:

  • Die einfache Auffrischung kostet dann regulär 29 €.
  • Der Lifetime-Schutz kostet weiterhin 29 € (on top).

Das Rechenbeispiel ist eindeutig:

  • Szenario A (Du handelst JETZT): Du zahlst 0 € für den Kurs. Wenn du schlau bist, buchst du für 29 € den Lifetime-Schutz dazu. Gesamtkosten an uns: 29 €.
  • Szenario B (Du wartest bis nach dem 17.02.): Du zahlst 29 € für den Kurs. Willst du dann auch den Lifetime-Schutz, zahlst du weitere 29 €. Gesamtkosten an uns: 58 €.

Du sparst also exakt die Hälfte, wenn du dich jetzt entscheidest.

Fazit: Professionalität kostet dich gerade nur einen Klick

Warum solltest du weiterhin mit einem „Holland-Schein“ fliegen, dich bei Kontrollen unwohl fühlen und unsicher bezüglich der Flugregeln sein?

Es gibt keinen Grund mehr dafür. Kein Prüfungsstress, keine Kurskosten (bis 17.02.) und endlich eine deutsche Lizenz. Hol dir das DEU auf die Karte, die Sicherheit in den Kopf und das gute Gefühl, bei jedem Auftrag perfekt aufgestellt zu sein.

Bist du bereit für dein Upgrade?

Jetzt kostenlos zur A2-Auffrischung anmelden

A2 Drohnenführerschein Verlängerung 2026

Es ist schon wieder fast 5 Jahre her, als damals der neue EU-Drohnenführerschein eingeführt wurde. Und da dieser immer 5 Jahre gültig ist, laufen die ersten Führerscheine bereits am 01.01.2026 aus. Jetzt gibt es neue informationen vom LBA zu der Erneuerung bzw. Auffrischung des Drohnen Führerscheins. Egal, ob A1/A3 oder A2 Lizenz, dieses Thema betrifft alle Drohnenpiloten!

Bestimmt hast Du dich, wie viele andere Drohnenpiloten auch, schon Folgendes gefragt:

  • Wie verlängere ich mein A2 Fernpilotenzeugnis?
  • Was muss ich tun, wenn mein A2 Drohnenführerschein abläuft?

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat am 11. April 2025 ein offizielles Rundschreiben veröffentlicht, in dem es genau darum geht – und wir fassen für dich die wichtigsten Infos zusammen, klar und verständlich.

Welchen Drohnenführerschein brauche ich für die DJI Matrice 4T / 4E?

Wenn du die DJI Matrice 4T oder 4E fliegen möchtest, bist du wahrscheinlich schon auf die neue C2-Zertifizierung gestoßen. Mit ihr kommen klare Vorgaben, welchen Drohnenführerschein du benötigst, um diese Drohnen sicher und legal nutzen zu können. Die Antwort ist einfach: Ohne den A2-Drohnenführerschein kannst du das volle Potenzial dieser Drohnen nicht ausschöpfen.

1:1 Regel in der Praxis

Bestimmt geht es Dir genauso, wie vielen anderen Drohnenpiloten:

Du kennst zwar die 1:1 Regel, weisst aber nicht genau, wie Du diese richtig in der Praxis umsetzen kannst.

Denn wie soll man denn ständig die Entfernung von der Drohne zu einer unbeteiligten Person oder kritischer Infrastruktur messen, wenn man nicht gerade eine recht teure Drohne mit Laserentfernungsmesser hat?

Die gute Nachricht ist: es geht doch recht einfach und zwar mit fast jeder Drohne!

Aber eins nach dem anderen. Ich möchte Dir erstmal erklären, was die 1:1 Regel nochmal genau besagt:

Revolution in der Kitzrettung Drohnenregeln gelockert

Vielleicht hast Du ja schon mitbekommen, dass vor allem ein Thema seit dem Ende der Übergangsregelungen vermehrt in der Rehkitzrettungs-Community heiß diskutiert wird:

Wie kann ich meine Bestandsdrohne auch in einem Abstand von 150m zu Wohngebieten weiterhin für die Kitzrettung nutzen?

Dank des unermüdlichen Einsatzes einiger weniger, vor allem auch Hans Würger, Jürgen Luttmann, Harald Weiner hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nun folgende Entscheidung getroffen:

Die EU-Drohnenregeln werden für Anwendungen in der Landwirtschaft teilweise ausgesetzt.

Unter anderem ist folgendes neu:

  • Reduzierung des Mindestabstands zu bebauten Gebieten von 150m auf 10m
  • unter gleichzeitiger Einhaltung der 1:1 Regel

Die 1:1 Regel gibt an wie hoch du bei einem gewissen Abstand zu unbeteiligten Personen fliegen darfst. Bist du beispielsweise 50 m hoch musst du auch einen Mindestabstand von 50 m zu unbeteiligten Personen einhalten. Bist du 25 m hoch musst du einen Mindestabstand von 25 m einhalten. Würdest du in einem Abstand von 25 m auf 30 m aufsteigen wollen, musst du auch gleichzeitig den Abstand erhöhen. Man kann die eins zu eins Regel auch mit den Worten: Höhe gleich Mindestabstand zusammenfassen.

Somit schafft es das BMDV rechtzeitig vor Beginn der Kitzretter-Saison eine Lösung zu präsentieren.

Was hältst Du davon?

Diskutiere es mit uns im Copteruni Campus, dort sind auch Hans, Jürgen und Harald der Jägerschaft Verden vertreten und können mitdiskutieren.

Hier findest du alle Informationen des LBA.

Drohnen und Natur - Ein Leitfaden für Drohnenpiloten

Liebe Drohnenpilotin,

lieber Drohnenpilot,deine Leidenschaft für das Fliegen öffnet dir die Türen zu einer Welt aus einzigartigen Perspektiven und unvergleichlichen Aufnahmen der Natur. Doch mit dieser Freiheit geht auch eine große Verantwortung einher – die Verantwortung, unsere natürlichen Lebensräume zu schützen und zu bewahren. In diesem Blogartikel möchte ich dich dazu ermutigen, deinen Horizont zu erweitern und die Auswirkungen deiner Drohnenflüge auf die Umwelt zu verstehen. Lass uns gemeinsam erkunden, wie du mit deiner Drohne die Schönheit der Natur einfangen kannst, ohne sie zu stören.

VLOS Distance: Wie weit darf ich meine Drohne fliegen?

Seit der Einführung der neuen EASA Drohnenregeln im Jahr 2021 hat man mittlerweile einiges an Erfahrung gesammelt. Diese Erfahrungen will die EASA nun mit allen Beteiligten teilen. Dazu haben sie die Guidelines on operations in the open and specific category am 31.01.2024 veröffentlicht.

In diesem Blogbeitrag möchten wir dir die Berechnung der sogenannten VLOS Distance einmal näher bringen – mit konkreten Formeln, Beispielrechnungen und einer Tabelle für alle gängigen DJI Drohnen.