Die Lösung - man unterscheidet nach der Infrastruktur
Eins vorweg: die EASA hat festgelegt, dass Menschen, welche nicht von einer Fahrzeughülle geschützt sind, als unbeteiligte, dritte Personen gesehen werden müssen und somit die bekannten Abstände und Regeln gelten.
Ergo sind Personen innerhalb eines geschlossenen Fahrzeug nicht als unbeteiligte Dritte zu sehen 👍🏻.
Um aber nicht jedesmal danach gucken zu müssen, welche Fahrzeugarten nun auf der Straße vorhanden sind, empfiehlt die EASA nach der Infrastruktur zu unterscheiden. Und zwar nach Autobahnen (übersetzt, Original: Highways) und sonstigen Straßen.
Weiterhin werden innerhalb dieser beiden Sektoren noch nach der Betriebskategorie unterschieden, also zwischen A1, A2 und A3.
Und nun zu den konkreten Empfehlungen für Autobahnen und sonstigen
Straßen.








