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Revolution in der Kitzrettung Drohnenregeln gelockert

Vielleicht hast Du ja schon mitbekommen, dass vor allem ein Thema seit dem Ende der Übergangsregelungen vermehrt in der Rehkitzrettungs-Community heiß diskutiert wird:

Wie kann ich meine Bestandsdrohne auch in einem Abstand von 150m zu Wohngebieten weiterhin für die Kitzrettung nutzen?

Dank des unermüdlichen Einsatzes einiger weniger, vor allem auch Hans Würger, Jürgen Luttmann, Harald Weiner hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nun folgende Entscheidung getroffen:

Die EU-Drohnenregeln werden für Anwendungen in der Landwirtschaft teilweise ausgesetzt.

Unter anderem ist folgendes neu:

  • Reduzierung des Mindestabstands zu bebauten Gebieten von 150m auf 10m
  • unter gleichzeitiger Einhaltung der 1:1 Regel

Die 1:1 Regel gibt an wie hoch du bei einem gewissen Abstand zu unbeteiligten Personen fliegen darfst. Bist du beispielsweise 50 m hoch musst du auch einen Mindestabstand von 50 m zu unbeteiligten Personen einhalten. Bist du 25 m hoch musst du einen Mindestabstand von 25 m einhalten. Würdest du in einem Abstand von 25 m auf 30 m aufsteigen wollen, musst du auch gleichzeitig den Abstand erhöhen. Man kann die eins zu eins Regel auch mit den Worten: Höhe gleich Mindestabstand zusammenfassen.

Somit schafft es das BMDV rechtzeitig vor Beginn der Kitzretter-Saison eine Lösung zu präsentieren.

Was hältst Du davon?

Diskutiere es mit uns im Copteruni Campus, dort sind auch Hans, Jürgen und Harald der Jägerschaft Verden vertreten und können mitdiskutieren.

Hier findest du alle Informationen des LBA.

Drohnen und Natur - Ein Leitfaden für Drohnenpiloten

Liebe Drohnenpilotin,

lieber Drohnenpilot,deine Leidenschaft für das Fliegen öffnet dir die Türen zu einer Welt aus einzigartigen Perspektiven und unvergleichlichen Aufnahmen der Natur. Doch mit dieser Freiheit geht auch eine große Verantwortung einher – die Verantwortung, unsere natürlichen Lebensräume zu schützen und zu bewahren. In diesem Blogartikel möchte ich dich dazu ermutigen, deinen Horizont zu erweitern und die Auswirkungen deiner Drohnenflüge auf die Umwelt zu verstehen. Lass uns gemeinsam erkunden, wie du mit deiner Drohne die Schönheit der Natur einfangen kannst, ohne sie zu stören.

Unbeteiligte Personen - Auch in Fahrzeugen

Das Problem

Bisher war es so, dass die EASA Regeln nichts Konkretes ausgesagt haben, um die Gefahr, welche von Drohnen auf Fahrzeuge am Boden ausgeht, zu reduzieren. Das Luftfahrt-Bundesamt hat in der A1/A3 Schulung beigebracht, dass auch Personen in Fahrzeugen als unbeteiligte Dritte zu sehen sind.Die Auswirkungen dieser Sichtweise auf die Praxis hat sich dann schnell gezeigt und wurde oft in Foren etc. kontrovers diskutiert: man konnte dann kaum noch professionell in der Nähe von Straßen fliegen, wenn man es ganz eng gesehen hat.Deshalb wurden jetzt von der EASA - Best Practices herausgegeben, welche dazu dienen sollen, den Piloten einen Leitfaden an die Hand zu geben, wie sie mit solchen Situationen in Zukunft umgehen sollen.